Der Regelenergiemarkt

Preislogik und Chancen im Regelenergiemarkt

Der Regelenergiemarkt

Die Stabilisierung unseres Stromnetzes durch Regelenergie obliegt den vier Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Diese stemmen die im Zuge der grünen Energiewende zunehmend komplexer werdende Aufgabe nicht allein, sondern greifen auf Regelenergieanbieter zurück, die netzdienliche Dienste gegen entsprechende Bezahlung anbieten. Speziell zu diesem Zweck haben die Übertragungsnetzbetreiber einen eigenen Handelsplatz geschaffen.

Um am Markt teilnehmen zu können, sind technische und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Für Betreiber, die diesen Auflagen entsprechen, eröffnet sich ein lukratives Geschäftsmodell, das gleich mehrere Einnahmequellen bietet. In diesem Artikel gehen wir näher auf das Thema ein.

Entwicklung des Regelenergiemarktes

Der Marktpreis rund um Regelenergie zeigte bis zum Jahr 2020 einen sinkenden Trend. Die Senkung der Markteintrittsbarrieren für die Teilnahme am Markt und der damit verbundene Zuwachs an Konkurrenz war ursächlich für diese Entwicklung. Im Detail wurde die Mindestkapazität zur Regelenergiebereitstellung wurde stufenweise von ursprünglich 20 MW auf 1 MW reduziert. Weiterhin kann die benötigte Mindestkapazität von 1MW inzwischen auch durch virtuelle Kraftwerke bereitgestellt werden, sofern eine passende Vernetzung gegeben ist. Somit wurde der Markt auch für Kleinbetreiber sehr interessant.

Seit dem Jahr 2021 steigen die Preise für Regelenergie jedoch wieder an. Der Zubau dezentraler Stromerzeugung, insbesondere durch Solar- und Windenergie, sowie die Abschaltung von Atom- und Kohlekraftwerken als grundlastfähige Erzeuger haben zu diesem Trend geführt. Auch für die Zukunft werden im Zuge der grünen Energiewende und dem damit erwarteten Ausbau dezentraler erneuerbarer Energien steigende Preise auf dem Regelmarkt erwartet.

Der Leistungspreis

Um am Markt teilnehmen zu können, sind technische und regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Für Betreiber, die diesen Auflagen nachkommen, eröffnet sich ein lukratives Geschäftsmodell, das mit dem Leistungspreis sowie dem Arbeitspreis zwei potenzielle Vergütungssysteme bietet.

Der Leistungspreis wird für die Vorhaltung von Regelenergie gezahlt. Im Detail bedeutet dies: Der Regelenergieanbieter hält Anlagen oder Speicher bereit, die auf Weisung des Übertragungsnetzbetreibers hoch- oder heruntergefahren bzw. auf- oder entladen werden können und so den lokalen Energiehaushalt stabilisieren. Die Vergütung wird für die Zeit der Bereitstellung dieser Anlagen und Speicher gezahlt – unabhängig davon, ob der Übertragungsnetzbetreiber diese nutzt oder nicht.

Der Bedarf der Vorhaltung von Regelenergie wird regelmäßig auf dem offiziellen Marktplatz ausgeschrieben. Nach dem klassischen Gebotsprinzip erhalten die Anbieter von Regelenergie einen Zuschlag – sortiert vom günstigen Anbieter bis hin zum teuersten, bis der ausgeschriebene Bedarf gedeckt ist. Mit anderen Worten: Wird ein zu hoher Leistungspreis vom Anbieter ausgeschrieben, erhält dieser keinen Zuschlag und kann in dieser Gebotsrunde leer ausgehen. Auf diese Weise wird ein marktkonformer Preis gewährleistet.

Der Arbeitspreis

Wird im Rahmen der Gebotsrunde ein Zuschlag erteilt, werden Anlage bzw. Speicher im Bereitstellungspool gelistet. Nun startet eine weitere Gebotsrunde. Der Anbieter, der den günstigsten Arbeitspreis für die Bereitstellung von positiver oder negativer Regelenergie erhebt, erhält als erstes einen Zuschlag. Ist der akute Bedarf höher als die vorgehaltene Kapazität des ersten Anbieters, erhält der Anbieter mit dem zweitgünstigsten Arbeitspreis einen Zuschlag. Dieses Prinzip wiederholt sich, bis die Wiederherstellung der gewünschten Netzleistung erreicht wurde.

Grafik zur Funktionsweise des Regelenergiemarkts: Vier Anbieter konkurrieren zunächst um den Leistungspreis; drei werden akzeptiert, einer abgelehnt. In der zweiten Stufe konkurrieren drei Anbieter um den Arbeitspreis; zwei erhalten den Zuschlag, ein Anbieter geht leer aus.

Die oben gezeigte Grafik verdeutlicht dieses Prinzip. Im Zuge der ersten Gebotsrunde können Anbieter 1 bis 3 einen Zuschlag erhalten und werden in den Bereitstellungspool aufgenommen. Alle Anbieter erhalten einen entsprechenden Leistungspreis für die von ihnen vorgehaltenen Kapazitäten. Aufgrund eines höheren Arbeitspreises geht in der zweiten Gebotsrunde Anbieter 3 leer aus. Erhöht sich der Bedarf an Regelenergie, kann dieser jedoch bei erneuten Gebotsrunden zum Zuge kommen.

Der Regelarbeitspreis und „free bids“

Im Rahmen der Reform des Regelenergiemarkts im Jahr 2020 können auch jene Anbieter am Regelenergiemarkt teilnehmen und einen Arbeitspreis erzielen, diese nicht unmittelbar im Bereitstellungspool aufgenommen wurden. Im Zuge von sogenannten „free bids“ dürfen diese Anbieter Gebote für den Arbeitspreis für die Sekundärreserve sowie die Minutenreserve, nicht jedoch bei der Primärregelleistung abgeben. Auch hier erfolgt die Vergabe des Regelenergiebedarfs nach dem Gebotsprinzip, bei dem Anbieter mit den günstigsten Arbeitspreisen einen Zuschlag erhalten. Auch wenn ein Anbieter durch „free bids“ beauftragt wird, erhält dieser jedoch keinen Leistungspreis.

Grafik zur Funktionsweise des Regelenergiemarkts: Vier Anbieter konkurrieren zunächst um den Leistungspreis; drei werden akzeptiert, einer abgelehnt. In der zweiten Stufe konkurrieren drei Anbieter um den Arbeitspreis; zwei erhalten den Zuschlag, ein Anbieter geht leer aus.

Die oben gezeigte Grafik verdeutlicht dieses Prinzip. Die Anbieter 1 bis 3 wurden in den Bereitstellungspool aufgenommen und erhalten daher einen entsprechenden Leistungspreis. Die Anbieter 4 bis 8 haben jedoch bei akutem Bedarf an Regelenergie durch „free bids“ die Möglichkeit, temporär am Markt teilzunehmen und einen entsprechenden Arbeitspreis zu erzielen. Ein Leistungspreis wird diesen Anbietern jedoch nicht gezahlt.